Der Andere Dienst im Ausland - ADiA
Willst Du über uns bei einem unserer Projekte im Ausland Deinen Dienst ableisten, solltest Du wissen was der ADiA ist und welche Aufgaben wir für Dich übernehmen können.
Folgende Kriterien musst Du erfüllen
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Du hast einen Musterungsbescheid mit dem Tauglichkeitsgrad T1 oder T2.
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Du bist als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (die Bestätigung kann auch später nachgereicht werden).
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Du hast das 23. Lebensjahr bei Antritt des Dienstes noch nicht vollendet.
Dauer
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Vom Bundesamt für Zivildienst ist ein 11 Monatiger Dienst Pflicht. Manche unserer Projekt fordern aber ein 12 Monatigen Dienst. Bitte informiere Dich auf unserer Projektseite ob Dich das betrifft.
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Sollte der Dienst vorzeitig abgebrochen werden, wird die bereits abgeleistete Zeit, abzüglich 2 Monate, an den Zivildienst angerechnet.
Status
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Du hast nicht den rechtlichen Status eines Zivildienstleistenden. Das hat Auswirkungen auf Versicherungen, Kindergeld etc., was Dich aber nicht verunsichern sollte.
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Kindergeld kann im Gegensatz zum normalen Zivi bezogen werden. Das sind bis zu 215 Euro jeden Monat.
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Die Finanzierung unterscheidet sich stark unter den verschiedenen Projekten. Weitere Informationen Dazu findest du auf den Seiten der jeweiliegen Projekte.
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Wir wollen uns als Non-Profit-Verein von anderen Vereinen absetzten und wirklich jedem den Anderen Dienst im Ausland zu ermöglichen. Wir haben uns ein Limit von 150 € je Freiwilliger an Unkosten gesetzt, um einen Freiwilligen nicht am Geld scheitern zu lassen. Wir fordern dich jedoch auf bei uns Assoziatives Mitglied zu werden und uns so weiter zu unterstützen!
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Der Andere Dienst im Ausland wird bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt. D.h. wenn Du Dich für ein Studienplatz bewirbst und eine Zusage erhälst, muss die Hochschule Dich auch nach deinem Dienst zulassen.
Weiterführende Informationen
Geschichte
Vorläufer des ADiA entstanden 1970 aus dem Gedanken der Wiedergutmachung und sollten es ermöglichen, als Ersatzdienst ein freiwilligen, sozialen Beitrag für Menschen im Ausland zu leisten, die vor und während des Zweiten Weltkriegs Opfer des Nationalsozialismus geworden waren. Die Bestrebungen kamen von individuellen Kriegsdienstverweigerern; ermöglicht wurde der Dienst damals durch eine Unabkömmlichstellung. Diesen Ersatzdienst leisteten bis 1986 fast 1.400 Freiwillige. Der Andere Dienst im Ausland in seiner heutigen Form wurde durch die Änderung des Zivildienstgesetz vom 1. Juli 1986 erstmals möglich. Zwischen 1986 und 2006 haben etwa 8.000 Freiwillige einen ADiA geleistet.
Rechtliche Rahmenbedingung
Gesetzlich ist der andere Dienst im Ausland durch § 14b des ZDG geregelt. Entscheidend ist, dass es sich bei einem Anderen Dienst im Ausland rechtlich gesehen nicht um einen Zivildienst handelt. Wer einen Anderen Dienst im Ausland leistet, wird lediglich vom Zivildienst freigestellt. Damit übernimmt der Staat keinerlei Leistungen (z. B. keinen Sold, keine Beiträge zu den Versicherungen, keine Unterstützung von den Trägerorganisationen für die Kosten von Vorbereitung und Begleitung).
Im Hinblick auf die staatsrechtliche Seite ist man Wehr- oder Zivildienstleistenden in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld und die Anrechnung als Wartesemester gleichgestellt. Obligatorisch für die Träger ist die Übernahme der Kosten für die Kranken- und Haftpflichtversicherung.
Zu beachten ist, dass es sich um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Entsendeorganisation und Dienstleistenden handelt, daher können die sonstigen Konditionen stark variieren. Wird der ADiA vorzeitig beendet, wird die in dem Dienst abgeleistete Zeit, sofern sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst angerechnet.
Die Trägerorganisationen und die jeweiligen Projekte sind sehr unterschiedlich, deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, welche Kosten und Verpflichtungen entstehen.Immer noch nicht genug?
Weitere und ausführlichere Informationen zum ADiA findest du im Internet.
Nähere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de).

